Das Abstimmungskomitee «Nein zur Organentnahme ohne Zustimmung» nimmt den Ausgang der Volksabstimmung über das neue Transplantationsgesetz zur Kenntnis und dankt allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, welche an der Abstimmung teilgenommen und uns in den vergangenen Monaten tatkräftig unterstützt haben. Als kleines Komitee ist es uns gelungen, eine tiefgreifende Debatte anzuregen, welche immerhin bewirkt hat, dass sich grosse Teile der Schweizer Bevölkerung (oft erstmals) mit Organtransplantation befasst haben. Nun sind die Befürworter beim Wort zu nehmen: Der Bund hat sicherzustellen, dass die ganze Bevölkerung über das «Widerspruchsmodell» informiert und über die Organentnahme-Operation aufgeklärt wird, damit sie sich gut informiert für oder gegen eine Organspende entscheiden kann (informed consent).
Mit der Annahme der erweiterten Widerspruchslösung ist der Bund nun gesetzlich dazu verpflichtet, die rund sechs Millionen erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ab dem 16. Altersjahr zu informieren, dass sie neu explizit widersprechen müssen, wenn sie ihre Organe nicht für eine Transplantation freigeben möchten. Zusätzlich ist der Bund verpflichtet, die Bevölkerung mit einer intensivierten BAG-Kampagne über die Organentnahme-Operation aufzuklären und damit den medizinischen Grundsatz der informierten Zustimmung («informed consent») zu gewährleisten.
Dazu gehört die umfassende und ergebnisoffenen Aufklärung über das Hirntodkonzept, die beiden Organentnahme-Arten, die Organentnahme nach Hirntod (bei funktionierendem Kreislauf) und der Organentnahme nach ausgelöstem Herz-Kreislaufstillstand und nachfolgendem Hirntod, über die notwendigen Vorbereitungen zur Organexplantation und darüber, dass es sich bei der Organentnahme um eine rund sechsstündige Operation unter Vollnarkose handle. Zudem müsste aufgezeigt werden, was eine Organentnahme für die Angehörigen bedeute, etwa beim Abschiedsprozess.
Eine solche Aufklärung müsste unseres Erachtens im Gespräch mit einer speziell geschulten medizinischen Fachperson, zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzten, erfolgen. Mit dem Versenden von Broschüren allein ist nicht sichergestellt, dass die Person die Information erhalten und auch verstanden hat. Zudem müssen alle Bevölkerungsschichten, auch Fremdsprachige, Personen die nicht lesen können, sozial Randständige, etc. erreicht werden.
All diese Aspekte sind bei der Ausgestaltung der Umsetzung des Transplantationsgesetzes auf Verordnungsstufe zu regeln. Unser Komitee wird diesen Prozess aufmerksam begleiten und darauf Einfluss nehmen, dass die Würde der Menschen gewahrt wird.
Von zentraler Bedeutung ist aus Sicht unseres Komitees, dass das gesetzlich vorgesehene Organspenderegister von einer unabhängigen Instanz angeboten wird. Das Register muss höchsten Anforderungen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Governance entsprechen. Die Befürworter – allen voran der Bundesrat – sind beim Wort zu nehmen, dass es keine Organentnahmen ohne Einbezug der Angehörigen geben wird.
Abstimmungskomitee «NEIN zur Organentnahme ohne Zustimmung»