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«Nein zur Scheinlösung» – Widerspruchslösung löst keine Probleme

Jugendkomitee gegen die Widerspruchslösung

Unser neu gegründetes, überparteiliches Jugendkomitee setzt sich gegen das am 15. Mai 2022 zur Abstimmung stehende Transplantationsgesetz ein. Die Widerspruchs«lösung» soll das Problem von zu wenig Spendeorganen in der Schweiz «lösen». Die Wirkung dieses «Lösungs»mittels ist wissenschaftlich jedoch nicht belegt und geht mit unerwünschten Nebenwirkungen einher. Zudem gibt es mit der Erklärungsregelung eine viel besser geeignete Alternative mit weniger Nebenwirkungen.

Gemäss der Tamedia-Abstimmungsumfrage vom 25. April 2022 ist die Zustimmung in der Altersgruppe der bis 34-jährigen am höchsten. Der Grund dürfte wohl auch darin liegen, dass das Thema der Organspende und damit des Todes für diese Altersgruppe erst in ferner Zukunft aktuell wird. Wir möchten die jungen Menschen darauf aufmerksam machen, dass die Vorlage mit einem fundamentalen Paradigmenwechsel einhergeht. Der Zweck «Leben retten» heiligt aus unserer Sicht nicht jedes Mittel.

Für eine Versachlichung der Debatte zur Widerspruchslösung

Bei dieser Abstimmung geht es im Kern um die Wahl des passenden Modells zur Identifizierung des Spendewillens bei der Organspende, also um die Wahl zwischen der Widerspruchs- und der Zustimmungsregelung. Das Ja‑Komitee reduziert diese Frage wahlweise auf «Leben retten» oder ein «Ja/Nein zur Organspende». Den gleichen Eindruck erhält, wer das Abstimmungsbüchlein des Bundes konsultiert.

Wir finden, dass diese Emotionalisierung den Blick auf die sachlich relevanten Argumente vernebelt. Letztlich ist es das erklärte Ziel der Befürworter, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, was auch aus unserer Sicht seine Berechtigung hat. Die Wirkung der Erhöhung der Zahl der Spenden mittels Widerspruchslösung stellen Studien jedoch in Frage. Dieser Umstand und grundsätzliche ethische, rechtsstaatliche und staatspolitische Bedenken werden von den Befürwortern in den Wind geschlagen.

Im Folgenden legen wir unsere Hauptargumente dafür dar, weshalb die Widerspruchslösung als Modell zur Identifizierung des Spendewillens bei der Organspende ungeeignet ist:

Sei es bei der Sammlung von Daten oder beim Abschluss von Verträgen, immer ist die explizite Zustimmung die Regel. Auch jeder medizinische Eingriff verlangt heute eine informierte und explizite Zustimmung («informed consent»). Bei der Organspende soll nun mit der Widerspruchslösung Schweigen wieder als Zustimmung gelten, weshalb die neue Regelung ein fundamentaler Paradigmenwechsel darstellt. Das kann also keine eigentliche «Spende» sein.

Wir finden, dass die bei der Widerspruchslösung getroffene Vorentscheidung keine explizite Willensäusserung des Individuums darstellt. Damit kann auch von keiner freien Entscheidung die Rede sein, was jedoch von den Befürwortern der Vorlage immer wieder behauptet wird. Uninformierten ist nicht einmal bekannt, dass sie eine Entscheidung zur Organspende treffen.

Die Entscheidung zur Organspende ist aus unserer Sicht eine individuelle und persönliche Angelegenheit. Mit der Widerspruchslösung verkommt sie zu einer politischen Mehrheitsentscheidung, bei welcher die Bedürfnisse und Beweggründe des Individuums übergangen werden.

Wir finden, dass die Ausübung von sozialem Druck bei der Organspende eine ungebührliche Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung des Individuums sowie seiner Angehörigen darstellt. Eine Entscheidung soll frei von Sachzwängen und möglichst gut informiert getroffen werden können.

Die Entscheidung der Angehörigen soll angeblich mit der Widerspruchslösung erleichtert werden. Wir finden, dass die Angehörigen bei nicht dokumentiertem Spendewillen auch mit der Widerspruchslösung nicht wissen, wie die sterbende Person tatsächlich zur Organspende steht. Der Verweis auf eine zustimmende Mehrheit oder den nicht eingelegten Widerspruch genügt nicht. Eine Organentnahme wider Willen kann die Folge sein. Die vorgelegte Widerspruchslösung kann also aus dieser Sicht die gegenwärtige Situation mit der Zustimmungsregelung nicht verbessern.

Die Frage sollte vielmehr lauten, mit welchem Modell die Zahl der Spenden erhöht und wie rechtstaatliche, staatspolitische und ethische Bedenken bestmöglich gewahrt werden können.

Wir finden, dass die Erklärungsregelung diese Kriterien erfüllt. Die Menschen werden mit der Entscheidung zur Organspende konfrontiert und treffen so jedoch eine bewusste Entscheidung, wobei die Möglichkeit «Keine Entscheidung zu treffen» weiterhin besteht. Die von den Befürwortern vorgebrachte Kritik, dass dies zu aufwändig sei, ist unhaltbar, insbesondere in einem Land, in dem jedem alle drei Monate Abstimmungsunterlagen zugesandt werden. Bei der Ausstellung von Identitätskarte, Motorfahrzeugausweis oder Jagdlizenz kann man auf die Möglichkeit zur Organspende aufmerksam machen, wie das Beispiel Texas zeigt.[1]Siehe About Registration – Donate Life Texas (aufgerufen am 24.04.2022). Die USA, welche über eine Zustimmungsregelung verfügen, weisen eine der höchsten Organspenderaten weltweit auf.[2]Siehe Postmortale Organspender - Durchschnittliche Anzahl in ausgewählten Ländern weltweit 2020 |Statista (aufgerufen am 24.04.2022). Spanien, welches über eine ähnlich hohe Organspenderate … Weiterlesen Eine Ablehnung der Widerspruchslösung ermöglicht die Prüfung eines solchen Modells.

Ansprechperson

Zanoni Manuel, nein.zur.scheinloesung@gmail.com
[Deutsch, Französisch]

Komiteemitglieder

NameVornameParteifunktionBeruf
CaviezelJuliaHebamme BSc
FrischknechtTimmyPräsident JEDU SchweizMSc Maschinenbau ETH, Trainee Energiewirtschaft
GutzwillerDimitriVorstandsmitglied Jungfreisinnige Basel-StadtSchüler
KuhnFabianVorstandsmitglied Jungfreisinnige SchweizStudent MBA
RumyFarahKantonsrätin SPDipl. Pflegefachfrau HF, dipl. Pflegeberaterin NDS HF
ScherrerDominikPräsident Jungfreisinnige Basel-StadtVersicherungs- und Vorsorgeberater
TrachselDavidPräsident JSVP SchweizTreuhänder
WittwerMarcelVizepräsident JEDU SchweizBA Wirtschaft HSG, Dipl. Wirtschaftsprüfer
ZanoniManuelÖkonomischer Berater
OmușoruEmanuele EusebiuJunge EVPFachmann Gesundheit EFZ
WallimannSeverinPräsident JSVP Obwalden 
LeiserEliaPräsident EVP SO 
BortoluzziMarcoPräsident JSVP TGEventmanager

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Fussnoten

Fussnoten
1 Siehe About Registration – Donate Life Texas (aufgerufen am 24.04.2022).
2 Siehe Postmortale Organspender - Durchschnittliche Anzahl in ausgewählten Ländern weltweit 2020 |
Statista
(aufgerufen am 24.04.2022). Spanien, welches über eine ähnlich hohe Organspenderate verfügt, hat zwar rechtlich eine enge Widerspruchsregelung vorgesehen, praktiziert aber eine Zustimmungsregelung. Siehe Widerspruchslösung bei Organspenden: Spaniens Erfolgsrezept heißt Vertrauen - Politik - Stuttgarter Nachrichten (stuttgarter-nachrichten.de) (aufgerufen am 24.04.2022)]

Unterstützen Sie unsere Kampagne gegen die Widerspruchsregelung bei der Organentnahme.

NEIN am 15. Mai 2022!

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Kontakt

Abstimmungskomitee
«NEIN zur Organentnahme ohne Zustimmung»
Kellersriedweg 10
2503 Biel/Bienne

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