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Nach Ja zur Widerspruchslösung: Informierte Zustimmung bei Organspenden sicherstellen

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Das Abstimmungskomitee «Nein zur Organentnahme ohne Zustimmung» nimmt den Ausgang der Volksabstimmung über das neue Transplantationsgesetz zur Kenntnis und dankt allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, welche an der Abstimmung teilgenommen und uns in den vergangenen Monaten tatkräftig unterstützt haben.

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Sicht der Angehörigen

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Wenn der Wille des Patienten nicht bekannt ist, werden die Angehörigen innert nützlicher Frist über den mutmasslichen Willen des Patienten befragt. Hier liegt eine nicht unerhebliche Widersprüchlichkeit der Vorlage vor. Einerseits geht man gemäss Artikel 8 davon aus, dass wer nicht widersprochen hat, automatisch Organspender wird, aber den Angehörigen bleibt zuletzt doch noch ein Widerspruchsrecht, jedoch basierend auf dem mutmasslichen Willen der sterbenden Person.

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Kein Automatismus bei der Organentnahme

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Die Organspende ist ein Geschenk. Ein Geschenk der oder des Spendenden an eine Leidende, einen Leidenden. Ein Geschenk bedingt die Zustimmung des Schenkenden – erst recht ein altruistisches Geschenk. Wenn ich etwas spenden soll, ohne damit einverstanden zu sein, dann spende, dann schenke ich es nicht. Dann wird es mir entrissen.

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Nein zur Verfassungs-Verletzung

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Es geht bei der Widerspruchsregelung bei der Organentnahme um eine grundsätzliche und wichtige staatspolitische Frage. Das neue Transplantationsgesetz führt einen Paradigmenwechsel bei der Organspende herbei. Wer sich nicht wehrt, gilt grundsätzlich als Spender. Damit wird eine Erwartungshaltung generiert, die einer Pflicht zur Organspende gefährlich nahe kommt.

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Wer mein Herz will, muss mich fragen! Nein zum neuen Transplantationsgesetz

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Mit einer Medienkonferenz in Bern eröffnet das Abstimmungskomitee «NEIN zur Organentnahme ohne Zustimmung» die heisse Phase des Abstimmungskampfs zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Referentinnen und Referenten aus SP, EVP, EDU, GLP, Die Mitte, FDP und SVP legen die Gründe dar, weshalb die geplante Einführung der Widerspruchsregelung sowohl aus medizinischen als auch aus ethischen und juristischen Gründen abzulehnen ist.

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NEIN am 15. Mai 2022!

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