Mit einer Medienkonferenz in Bern eröffnet das Abstimmungskomitee «NEIN zur Organentnahme ohne Zustimmung» die heisse Phase des Abstimmungskampfs zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Referentinnen und Referenten aus SP, EVP, EDU, GLP, Die Mitte, FDP und SVP legen die Gründe dar, weshalb die geplante Einführung der Widerspruchsregelung sowohl aus medizinischen als auch aus ethischen und juristischen Gründen abzulehnen ist. Ein zentrales Argument ist dabei der Fakt, dass es keinen wissenschaftlichen Nachweis gibt, wonach die Widerspruchsregelung tatsächlich zu mehr Organspenden führen würde.
Schweigen heisst nicht Zustimmung
Der eigene Körper gehört zum Persönlichsten, was der Mensch besitzt. Daher ist es in einem Rechtsstaat unabdingbar, dass jeder medizinische Eingriff, und sei er noch so geringfügig, nur nach ausdrücklicher Zustimmung (sog. «informed consent») erfolgen darf. Dieses Prinzip muss insbesondere dann gelten, wenn es um den tiefstmöglichen Eingriff in den Körper geht, nämlich die Organentnahme. Der Staat darf Sterbende nicht per Gesetz zum Ersatzteillager deklarieren, ohne sie vorgängig gefragt zu haben. Schweigen darf nicht als automatische Zustimmung missdeutet werden. Es darf nicht sein, dass das in der Verfassung verbriefte Menschenrecht auf Unversehrtheit des menschlichen Körpers nur noch dann gilt, wenn es speziell eingefordert wird.
Belastung der Angehörigen
Das neue Transplantationsgesetz sieht vor, dass die Angehörigen nach dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person befragt werden, sofern sich diese zu Lebzeiten nicht selbst geäussert hat. Entgegen den Behauptungen der Befürworter hat dies keine Entlastung der Angehörigen zur Folge, weil der für die Organentnahme massgebliche Hirntod immer ein plötzliches Ereignis (Unfall, Hirnblutung) ist, das die Angehörigen in Schock und Trauer stürzt und ihr Denkvermögen und ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. Von Angehörigen in einem solchen Zustand innert kurzer Zeit einen Organspende-Entscheid zu verlangen, ist unethisch. Angehörige werden durch diese Neuregelung nicht entlastet, sondern vielmehr belastet, denn ein Nein zur Organentnahme würde ihnen zudem als «unsolidarisches Verhalten» angekreidet.
Vollständige Information der Bevölkerung unrealistisch
Es ist völlig unrealistisch anzunehmen, man könne die sechs Millionen erwachsenen Einwohner der Schweiz lückenlos darüber informieren, dass sie widersprechen und sich in ein Register eintragen lassen müssen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen. Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass Personen (vor allem aus sozial schwachen Schichten) gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil ihnen zu Lebzeiten nicht bewusst war, dass sie hätten widersprechen müssen. Schliesslich gibt es keine wissenschaftliche Evidenz, wonach die Widerspruchsregelung in anderen Ländern zu einer höheren Spendenrate geführt habe. Diese Behauptung lässt sich gemäss mehreren Studien – sogar jener, welche der Bundesrat selbst in Auftrag gegeben hat, nicht aufrecht erhalten.
Abstimmungskomitee «NEIN zur Organentnahme ohne Zustimmung»