Marianne Streiff
Nationalrätin EVP, Bern
«Eine Spende ist immer mit einem bewussten Entscheid verbunden. Das ist bei der Organspende nicht anders. Deshalb braucht es ein selbstbestimmtes Ja und keine Widerspruchsregelung.»

Prof. Dr. iur. Franziska Sprecher
Institut für öffentliches Recht, Universität Bern
«Die Einführung der Widerspruchslösung widerspricht unserer Verfassung und der demokratischen Tradition der Schweiz: Würde die Widerspruchslösung für die Organentnahme als Musterfall eingeführt und würde mit ihr die Vorgehensweise «law follows function» (Gesetz nach Funktion) Schule machen, wäre der Weg frei, um die Widerspruchslösung schrittweise in anderen Lebensbereichen, insbesondere aber im medizinischen Kontext, einzuführen.»

Susanne Clauss
Hebamme BSc, Pflegefachfrau, Biel, Mediensprecherin Referendumskomitee
«Die Widerspruchsregelung bricht mit der gemäss Verfassung garantierten körperlichen Unversehrtheit und dem zentralen Grundsatz der Selbstbestimmung.»

Dr. med. Alex Frei
Mediensprecher Referendumskomitee, Winterthur
«Der Körper gehört der betreffenden Person. Kein Arzt und keine Ärztin soll einem Menschen ohne dessen ausdrücklicher Zustimmung Organe aus dem Körper entnehmen dürfen. Zudem: Das Konstrukt "Angehörige entscheiden gemäss mutmasslichem Willen des Verstorbenen" ist nicht vertretbar, denn Angehörige stehen nach dem plötzlichen Verlust ihres Familienmitglieds häufig unter Schock und sind nicht entscheidungsfähig.»

Nicolas Leroux
Rechtsanwalt, 1252 Meinier
«Le don d’organes touche à l’essentiel de la personnalité et de la dignité humaine. La mise en place d’une présomption de consentement soulève des questions fondamentales sur lesquelles le peuple doit pouvoir se prononcer.»
Gret Haller
Dr. iur., Dr. h.c. rer. publ., Zürich
«Wenn mein persönlicher Wille nur gilt, sofern ich ihn in irgendein Register habe eintragen lassen, bedeutet das eine Einschränkung meiner Willensfreiheit. Und wenn – weil ich den Eintrag unterlassen habe – Angehörige berechtigt werden, Vermutungen über meinen persönlichen Willen anzustellen, so ist dies eine unzulässige Bevormundung und damit ebenfalls eine Einschränkung meiner Willensfreiheit. Die sog. "Widerspruchslösung" ist gar keine "Lösung", sondern eine nicht akzeptierbare allgemeine Bedrohung der körperlichen Integrität.»

Josef Dittli
Ständerat FDP, Uri
«Die Bundesverfassung garantiert jedem Menschen das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Selbst-bestimmung. Dieser Schutz gilt auch beim Sterbeprozess. Bei der Widerspruchsregelung müsste das Recht auf Unversehrtheit des Körpers speziell eingefordert werden. Wird darauf verzichtet, können Organe automatisch entnommen werden. Dies ist falsch. Der Staat hat die Bürger zu schützen und ihre Rechte zu garantieren.» Für Ständerat Josef Dittli ist dies der wichtigste Punkt aus unserem Argumentarium.
David Gysel
Theologe und Journalist, Niederbüren
«‚Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.‘ Das neue Gesetz erlaubt, am Lebensende Organe zu entnehmen, ohne dass diese Person dem ausdrücklich zugestimmt hat. Dies verletzt die Menschenwürde in grober Weise. Bei weitem nicht alle Personen werden in der Lage sein, vorgängig eine bewusste Entscheidung zu fällen und zu dokumentieren.»

Lisa Leisi
Präsidentin EDU Kanton St. Gallen, Dietfurt
«Eine Spende kann nur willentlich gemacht werden, sonst ist es keine Spende. Ich kann unter anderem nicht hinter der neuen Regelung stehen, weil ich beim Moment der Organentnahme bezweifle, dass der Sterbeprozess dann schon abgeschlossen ist. Das macht es auch für Angehörige schwierig. Ich bin konsequenterweise bereit, selbst auf eine Organspende zu verzichten.»
Dr. med. Urs Aemissegger
Winterthur
«Jeder noch so kleine medizinische Eingriff am Menschen, auch Blutentnahmen und Impfungen, brauchen ein klares Ja dessen, den es betrifft. Dass dies bei einer Organentnahme am Lebensende, dem wohl grössten medizinischen Eingriff überhaupt, nicht mehr so sein soll ist mir unverständlich und in meinen Augen unethisch.»

Manuel Zanoni
Ökonomischer Berater, Winterthur
«Viele Menschen füllen kein Organspendeformular aus, weil sie sich nicht mit dem Tod auseinandersetzen möchten. Die Widerspruchslösung nützt diesen Umstand aus und trifft für diese Menschen die Entscheidung zur Organspende. Ich finde, dass die Entscheidung, keine Entscheidung zu treffen auch eine Entscheidung ist, welche zu respektieren ist.»
Matthias Samuel Jauslin
Nationalrat FDP, Aargau
«Der Mensch ist kein Ersatzteillager, auch nicht nach dem Tod. Weder die Medizin noch die Allgemeinheit und erst recht nicht der Staat können sich einfach bedienen.»

Verena Herzog
Nationalrätin SVP, Thurgau
«Die Organspende muss zwingend freiwillig und eine bewusste Spende bleiben! Deshalb NEIN am 15.Mai zur automatischen Organentnahme und damit NEIN zum Transplantationsgesetz!»

François Bachmann
Vice-président PEV Suisse
«Le don d'organes est une question trop personnelle et fondamentale pour présumer automatiquement d'un consentement. Une multitude de raisons peuvent amener une personne à choisir de ne pas se prononcer là-dessus, et il est indigne et dangereux de balayer tout cela au nom d'une éthique utilitariste.»
Dr. med. Gabriela Wirth Barben
Kantonsrätin AR, Parteiunabhängige, Speicher
«Die Transplantationsmedizin ist eine wunderbare Errungenschaft in der Medizin. Ein Mensch, der vor einer Transplantation steht, muss viel Vertrauen in die Ärzte haben. Er möchte, dass das Organ, auf das er wartet, eine echte Spende ist. Verspielen wir dieses Vertrauen nicht und legen deshalb ein Nein zur Widerspruchslösung in die Urne.»
Dr. med. Ursula Knirsch
Zürich
«Die Gesetzesänderung von der erweiterten Zustimmungslösung zur Widerspruchslösung ist keine Kleinigkeit, sondern ein Paradigmenwechsel. Die Spende wird vom Geschenk zur Bürgerpflicht. Leben retten durch Organspende: ja! Organspende als Bürgerpflicht: nein!»
Rainer J. Schweizer
Wissenschaftler
«Solange ein Mensch urteilsfähig ist, soll er selber über die Organspenden entscheiden können. Den Angehörigen zu überlassen, ob sie Widerspruch erheben oder nicht, ist für diese sicher belastend.»
Claudio Zanetti
Jurist, alt Nationalrat
«Die Vorstellung, irgendjemand habe ein vorrangiges Zugriffsrecht auf meine Organe, ist für mich unerträglich.»
Melanie Beutler-Hohenberger
Grossrätin EVP Kanton Bern
«Eine Entscheidung für eine Organspende ist etwas selbstloses und persönliches. Deshalb soll diese Entscheidung auch persönlich getroffen werden und das nach dem Prinzip des informed consent, der vorausgehenden Information und Einwilligung in die Organspende. Alles andere ist unethisch und missachtet die grundlegenden Prinzipien der Selbstbestimmung und der Menschenwürde.»

Emanuele Eusebiu Omusoru
Fachmann Gesundheit EFZ
«Die Menschen müssen nach heutigen medizinischen Rechtsgrundlagen die Möglichkeit haben ihren Willen zu äussern! Statt einer verfassungswidrigen Widerspruchs-"Lösung" soll also auf eine flächendeckende und zielführende Informationskampagne gesetzt werden! Damit alle die Wahl haben!»

Thomas Aeschi
Nationalrat SVP, Zug
«Stimmen auch Sie am 15. Mai NEIN zur automatischen Organentnahme und damit NEIN zum Transplantationsgesetz!»

Thomas de Courten
Nationalrat SVP, BL
«Als Organspender übernehme ich Verantwortung – für mich, wie für potentielle Organempfänger. Diese kann ich nur wahrnehmen, wenn ich ausdrücklich und selbstbestimmt über meine Organspende bestimmen kann. Deshalb Nein zur verfassungswidrigen Widerspruchsregel.»

Elsbeth Wandeler
dipl. Pflegefachfrau und Gesundheitsexpertin
«Die Widerspruchsregelung wird unweigerlich dazu führen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten oder nicht in der Lage waren, ihren Widerspruch zu hinterlegen. Gerade sozial schwache und schlecht integrierte Menschen brauchen den Schutz der Rechtsordnung, denn sonst werden diese Menschen zu Organlieferanten, ohne davon zu wissen oder sich dagegen wehren zu können.»

Jasmine Jaegge
Medizinische Praxisasstistentin
«Wie weit sind wir ethisch gesehen, wenn wir ein ganzes Volk zum Organ - Ersatzteillager degradieren...?»
Idda und Gebi Kern
Rentner/Eltern/Grosseltern
«Es ist nicht Egoismus, Hartherzigkeit oder Mangel an Nächstenliebe, es ist ihr Verständnis von Leben, Sterben und Tod, dass viele Leute der Widerspruchslösung, oder einer Organentnahme überhaupt, nicht zustimmen können. Jeder Mensch in unserem Land hat das Recht, dass seine diesbezügliche Sichtweise geschützt wird (Art. 8 der Bundesverfassung). Kaum zu glauben, dass wir dieses uns zustehende Grundrecht einfordern müssen. Darum NEIN am 15. Mai!»