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Sicht der Angehörigen

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Wenn der Wille des Patienten nicht bekannt ist, werden die Angehörigen innert nützlicher Frist über den mutmasslichen Willen des Patienten befragt. Hier liegt eine nicht unerhebliche Widersprüchlichkeit der Vorlage vor. Einerseits geht man gemäss Artikel 8 davon aus, dass wer nicht widersprochen hat, automatisch Organspender wird, aber den Angehörigen bleibt zuletzt doch noch ein Widerspruchsrecht, jedoch basierend auf dem mutmasslichen Willen der sterbenden Person.

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Kein Automatismus bei der Organentnahme

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Die Organspende ist ein Geschenk. Ein Geschenk der oder des Spendenden an eine Leidende, einen Leidenden. Ein Geschenk bedingt die Zustimmung des Schenkenden – erst recht ein altruistisches Geschenk. Wenn ich etwas spenden soll, ohne damit einverstanden zu sein, dann spende, dann schenke ich es nicht. Dann wird es mir entrissen.

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Nein zur Verfassungs-Verletzung

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Es geht bei der Widerspruchsregelung bei der Organentnahme um eine grundsätzliche und wichtige staatspolitische Frage. Das neue Transplantationsgesetz führt einen Paradigmenwechsel bei der Organspende herbei. Wer sich nicht wehrt, gilt grundsätzlich als Spender. Damit wird eine Erwartungshaltung generiert, die einer Pflicht zur Organspende gefährlich nahe kommt.

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Organspende: Nur ein Ja ist Ja!

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Es geht in dieser Abstimmung nicht darum, ob man für oder gegen die Organspende ist, sondern unter welchen Voraussetzungen Organe zur Verfügung gestellt werden. Welche Rolle übernimmt der Staat bei der Entscheidung zur Freigabe unserer Organe? Es gibt drei gute Gründe, weshalb die Initiative wie auch der Gegenvorschlag des Parlaments abgelehnt werden müssen.

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NEIN am 15. Mai 2022!

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