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Organspenderate steigern – Widerspruchsregelung ist keine Lösung

Referat, gehalten an der Medienkonferenz «Nein zum neuen Transplantationsgesetz», Bundes-Medienzentrum, Bern, 5. April 2022, 15.15 Uhr (es gilt das gesprochene Wort)

von Verena Herzog, Nationalrätin SVP TG

Eine Organspende ist edel. Aber eine Spende muss eine Spende bleiben! Auch wir möchten die Organspenderate steigern, um Leben zu retten. Jedoch mit zielführendenden und ethisch vertretbaren Lösungen:

  • Eine umfassende Informationskampagne mit einer breiten, öffentlichen Debatte zur Organspende wäre längst fällig!
  • Das sogenannte Erklärungsmodell, wie es die nationale Ethikkommission vorgeschlagen, jedoch leider im Parlament keine Mehrheit gefunden hat, wäre aus meiner Sicht sehr erfolgversprechend. Jede Person müsste systematisch festhalten, ob sie ihre Organe spenden will oder nicht – oder ob sie sich noch nicht dazu äussern will. Das Erklärungsmodell bringt die Menschen dazu, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen und sich dazu zu äussern.  Sie wahrt das Selbstbestimmungsrecht und fördert am besten das Vertrauen der Bevölkerung in die eigene Organspende.
  • Auch die regelmässige Aufforderung, seinen Willen zur Organspende auf der Krankenkassenkarte eintragen zu lassen, wäre administrativ einfach, erfolgversprechend und vor allem entlastend für Angehörige und Gesundheitspersonal.

Länder mit hoher Organspenderate können jedoch auch auf ein bestens organisiertes System zurückgreifen. So ist zum Beispiel in jedem grösseren spanischen Krankenhaus ein Koordinationsteam, das sich um Organspenden kümmert. Da haben die Spitäler in der Schweiz noch viel «Luft nach oben».

Die Widerspruchsregelung ist jedoch keine Lösung! Der Staat darf Sterbende nicht wie Ersatzteillager behandeln und sich bedienen, ohne gefragt zu haben.

In unserer westlichen Zivilisation sind Selbstbestimmung und einvernehmliches Zusammenleben zentrale Werte, die nicht über den Haufen geworfen werden dürfen. Bereits Kindern bringt man bei, dass sie fragen müssen, wenn sie etwas haben wollen. Und wir lehren sie, anderen bewusst Grenzen zu setzen und die Unantastbarkeit ihres Körpers zu verteidigen: «Stopp! Mein Körper gehört mir!»

Der Staat darf bei Eingriffen in den Körper seiner Bürger Schweigen niemals als Zustimmung werten. Dies dürfte nicht zuletzt auch im Sinne von Organempfängern sein – sie hätten Gewissheit, dass das erhaltene Organ als Folge eines bewussten Entscheids gespendet wurde. – Eine Spende muss eine Spende bleiben! – Die Widerspruchsregelung ist unethisch und der falsche Weg, um die Organspende zu fördern!

Verena Herzog

Unterstützen Sie unsere Kampagne gegen die Widerspruchsregelung bei der Organentnahme.

NEIN am 15. Mai 2022!

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