info@organspende-nur-mit-zustimmung.ch

Organspende: Nur ein Ja ist Ja!

Quelle dieses Artikels: seniorweb.ch, 25. März 2022

Es geht in dieser Abstimmung nicht darum, ob man für oder gegen die Organspende ist, sondern unter welchen Voraussetzungen Organe zur Verfügung gestellt werden. Welche Rolle übernimmt der Staat bei der Entscheidung zur Freigabe unserer Organe? Es gibt drei gute Gründe, weshalb die Initiative wie auch der Gegenvorschlag des Parlaments abgelehnt werden müssen.

1. Staatspolitische und gesellschaftliche Aspekte

Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung über den Tod hinaus, ist ein Grundrecht jedes Menschen. Es ist Aufgabe des Staates, Grundrechte zu schützen. Ein Grundrecht sollte nicht explizit eingefordert werden müssen. Die Widerspruchslösung bei der Organspende verletzt den Schutz des Grundrechts, respektive die Integrität des Menschen über seinem Tod hinaus.

Bei der vorgesehenen Widerspruchslösung wird davon ausgegangen, dass der Mensch grundsätzlich bereit ist, seine Organen der Medizin zur Verfügung zu stellen. Jeder wird so zum Organlieferant, sofern er dies nicht ausdrücklich ablehnt. Es fehlt also der bewusste freiwilligen Entscheide, das JA ich will! Von Spende kann also nicht mehr die Rede sein. Die Widerspruchsregelung wird unweigerlich dazu führen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten oder nicht in der Lage waren, ihren Widerspruch zu hinterlegen. Gerade sozial schwache und schlecht integrierte Menschen brauchen den Schutz der Rechtsordnung, denn sonst werden diese Menschen zu Organlieferanten, ohne davon zu wissen oder sich dagegen wehren zu können.

Die Widerspruchslösung steht auch im Widerspruch zur Rechtsanwendung im Gesundheitswesen. Heute braucht es bei jeder medizinischen und therapeutischen Massnahme die Einwilligung der Patienten. Auch für eine Obduktion eines Verstorbenen braucht es die Einwilligung der Hinterbliebenen. Nur ein Ja ist ein Ja. Keine Aussage zu machen darf nie als ein JA ausgelegt werden.

2. Die Umsetzungsproblematik

Um sicher zu stellen, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, Widerspruch einzulegen, müssen über 7 Mio. Menschen umfassend über das Prozedere der Organentnahme informiert werden, damit sie in der Lage sind, die Bedeutung und Konsequenzen einer Widerspruchslösung zu beurteilen. Es muss auch die Möglichkeit gegeben sein, nur bestimmte Organe frei zu geben. Die Erfahrungen zeigen, dass die Zuverlässigkeit von Organspenden-Registern angezweifelt werden kann.

Meine Gespräche zeigen, dass viele Menschen nicht wissen, dass Organe an einem lebenden Körper entnommen werden müssen, d.h. während des Sterbeprozesses. Ein hirntoter Mensch ist nur juristisch tot, für die Angehörigen lebt er noch. Diese Tatsache erklärt, weshalb sich viele Menschen mit der Organspende schwer tun. Zudem führt dieser Sachverhalt zu schwierigen emotionalen Situationen der Angehörigen. Im Zweifelsfall können die Angehörigen die Organentnahme verhindern, müssen dies jedoch glaubhaft begründen. Dieser Umstand, macht die Situation für die Angehörigen keinesfalls einfacher.

3. Erreichen wir die gesetzten Ziele?

Das Institut für Biomedizinische Ethik der Universität Zürich ging im Auftrag des Bundes der Frage nach, welche Auswirkung die Widerspruchslösung auf die Zahl der Spenderorgane haben wird. Es wurden 314 Studien ausgewertet und die Analyse ergab keine klare Evidenz für eine Zunahme von Spenderorganen.

Ein ähnliches Resultat zeigt auch der Ländervergleich der Berner Politikberatung «Vatter». Zitat:  «Mit Blick auf die Entwicklung der Spenderrate über die Zeit, scheint das Modell der Widerspruchslösung nicht entscheidend zu sein.»

Es ist nachvollziehbar warum die Wirkung begrenzt ist, da nicht alle Patienten als Spender in Frage kommen und die Organentnahme am lebenden Körper erfolgen muss. Die effektive Todesrate ist daher in Bezug auf die potentiellen Organspender nicht relevant, daran ändert auch die Widerspruchslösung nichts.

Nicht zuletzt deshalb empfiehlt auch die Nationale Ethikkommission die heutige Rechtsgrundlage nicht zu ändern.

All diese Argumente zeigen, dass wir uns nicht von der heutigen Zustimmungslösung verabschieden dürfen. Der menschliche Körper darf nicht zum Ersatzteillager werden. Die heutigen Regelungen zur Organspende sollen beibehalten werden. Die Organspende muss ein freiwilliges Geschenk bleiben.

Elsbeth Wandeler, dipl. Pflegefachfrau und Leiterin der Arbeitsgruppe Gesundheit der VASOS

Unterstützen Sie unsere Kampagne gegen die Widerspruchsregelung bei der Organentnahme.

NEIN am 15. Mai 2022!

info@organspende-nur-mit-zustimmung.ch

Kontakt

Abstimmungskomitee
«NEIN zur Organentnahme ohne Zustimmung»
Kellersriedweg 10
2503 Biel/Bienne

© 2022 Abstimmungskomitee «NEIN zur Organentnahme ohne Zustimmung»