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Nebelspalter // Organspende: Kommen Lebende unter das Messer?

In einem neuen Artikel untersucht der Nebelspalter-Journalist Alex Reichmuth ein sehr brisantes Thema, welches immerhin 34% der Organspender in der Schweiz betrifft: Sind die Spender mit Herz-Kreislaufstillstand bei der Organentnahme wirklich tot, d.h. sind alle Teile ihres Gehirns irreversibel ausgefallen? Der Autor gewährte auf Nachfrage das Recht, seinen Artikel auf dieser Seite zu publizieren, wofür ihm bestens gedankt sei.

Quelle Originalartikel:

https://www.nebelspalter.ch/organspende-kommen-lebende-unter-das-messer

Organspende: Kommen Lebende unter das Messer?

Spender von Herz, Lunge oder Leber müssen hirntot sein, bevor die Organentnahme beginnen darf. Doch ein neues Dokument von Swisstransplant und wissenschaftliche Studien legen einen furchtbaren Verdacht nahe: Die Entnahme der Organe wird unter Umständen schon während des Sterbeprozesses gestartet.

von Alex Reichmuth

am 26.1.2022, 06:00 Uhr

Das Thema Organspende sorgt derzeit für Schlagzeilen: Letzte Woche wurde das Referendum gegen die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung eingereicht (siehe hier). Der Bundesrat und das Parlament wollen künftig alle Personen zu potenziellen Organspendern erklären, die sich nicht zu Lebzeiten aktiv dagegen ausgesprochen haben. Das Referendumskomitee will das verhindern. Bisher ist eine Organentnahme nur bei Menschen möglich, die einen Organspendeausweis besitzen oder sich in ein entsprechendes Register eingetragen haben.

Die Organspende sorgt zudem wegen eines Berichts der SRF-Sendung «Kassensturz» für Furore. SRF hat belegt, dass es im Organspender-Register möglich ist, eine fremde Person ohne deren Einwilligung einzutragen (siehe hier). Die Stiftung Swisstransplant, die für Organspenden in der Schweiz und für das Register zuständig ist, muss jetzt die Sicherheiten erhöhen.

Zwei Arten von Organspendern

Mindestens so brisant könnten Vorgänge sein, die sich bei Organentnahmen möglicherweise dutzendfach in den Operationssälen abspielen, in die die Öffentlichkeit bisher aber keinen Einblick hatte: Diese Operationen beginnen unter Umständen schon zu einem Zeitpunkt, an dem der Organspender noch gar nicht tot ist. Mehrere Dokumente legen diesen Verdacht nahe.

Dazu muss man wissen, dass es zwei Arten von Organspendern gibt: Die einen erleiden von selber einen Hirntod. Alle Gehirnfunktionen fallen irreversibel aus. Nachdem Ärzte den Hirntod festgestellt haben, kann bei diesen Spendern mit der Entnahme von Organen begonnen werden. Hier ist niemand unter Zeitdruck, weil der Kreislauf der Verstorbenen in der Regel durch Maschinen weiter gestützt wird und die Organe damit bis zur Entnahme «frisch» bleiben. Um diese Art von Organspendern geht es hier nicht.

Jede Minute zählt

Die anderen Organspender haben eine aussichtslose Prognose, sind aber noch nicht tot. Wegen fehlender Lebensperspektive entschliessen sich die Angehörigen zusammen mit den Ärzten für den Abbruch lebenserhaltender Massnahmen. Die entsprechenden Maschinen werden abgestellt. Der Sterbende erleidet dadurch einen Herzstillstand. Wegen der fehlenden Durchblutung des Gehirns tritt nach einigen Minuten der Himtod ein.

Bei diesen Organspendern herrscht grosser Zeitdruck. Denn wenn das Herz still steht, werden auch die Organe, die man entnehmen will, nicht mehr durchblutet. Mit jeder Minute des Herzstillstandes steigt das Risiko, dass diese Organe geschädigt werden und nicht mehr zu gebrauchen sind. Die Organentnahme darf aber erst starten, wenn der Hirntod des Spenders eingetreten ist. Jede Minute zählt.

Fünf Minuten um zu sterben

Die Organspende nach Herzkreislaufstillstand ist in der Schweiz erst seit 2011 wieder erlaubt, nachdem 2007 ein entsprechendes Programm am Universitätsspital Zürich wegen Rechtsunsicherheiten gestoppt worden war. In den letzten Jahren ist die Zahl dieser Spenden stark gestiegen: Waren es 2016 erst 15 Fälle von insgesamt 111 Organspenden (von Verstorbenen), zählte man letztes Jahr bereits 57 Fälle von insgesamt 166 Organspenden. Der Anteil ist also von 14 Prozent auf 34 Prozent gestiegen (siehe hier).

In der Schweiz darf die Organentnahme von Spendern nach Herzstillstand frühestens fünf Minuten beginnen, nachdem der Herzkreislauf zum Erliegen gekommen ist. Früher galten noch zehn Minuten, doch 2017 hat die Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) diese Wartefrist in ihren Richtlinien halbiert (siehe hier).

Bestätigung von zwei Ärzten notwendig

Um sicherzustellen, dass der Hirntod nach diesen fünf Minuten tatsächlich eingetroffen ist, gibt es Vorschriften, die einzuhalten sind: Erstens muss während der Wartefrist mittels Ultraschall belegt werden, dass absolut kein Blutfluss mehr vorhanden ist, der das Hirn mit Sauerstoff versorgen könnte. Zweitens müssen nach Ablauf der fünf Minuten zwei Ärzte den Ausfall aller Gehirnfunktionen bestätigen. Sie testen dazu unter anderem, ob die Pupillen nicht mehr auf Licht reagieren, und ob die Schmerzreaktion verschwunden ist. Bei der SAMW und bei Swisstransplant ist man überzeugt, dass damit der Hirntod zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Der Herzkreislauf wird nach Eintritt des Hirntodes durch Maschinen wieder zum Laufen gebracht, damit die Organe mit Blut durchflossen werden und so erhalten bleiben.

Doch vor kurzem hat Swisstransplant neue Informationen rund ums Organspenden publiziert, die sich an Fachleute richten. Was darin steht, ist irritierend. Konkret geht es um das Modul «Erkennung, Meldung und Behandlung eines DCD-Spenders» (siehe hier). (Mit DCD-Spender sind Spender nach Herzkreislaufstillstand gemeint.) Dieses Modul beschreibt die Details, wie in der Schweiz eine sogenannte normothermische regionale Perfusion vorgenommen wird. Dabei geht es darum, den Herzkreislauf nach Eintritt des Hirntodes des Organspenders durch Maschinen wieder zum Laufen zu bringen, damit die Organe bis zur Entnahme mit sauerstoffhaltigem Blut durchflossen werden und so erhalten bleiben.

Ballon in der Aorta verhindert Blutfluss ins Gehirn

Im erwähnten Modul ist zu lesen, dass den Organspendern in diesem Fall zuerst Kanülen in die Blutgefässe gesetzt werden. Anschliessend wird ein «Ballon» in die Aorta, also in die Halsschlagader, platziert. Dieser Ballon dient unter anderem der «Verhinderung der Reperfusion des Gehirns», soll also dafür sorgen, dass das Hirn nicht wieder mit Blut durchflossen wird.

Warum muss der Blutfluss durch das Gehirn aktiv verhindert werden? Der Hirntod ist ja zu diesem Zeitpunkt angeblich bereits eingetreten, und alle Hirnfunktionen sind gemäss Definition irreversibel ausgefallen. Besteht trotzdem die Befürchtung, dass neues Blut im Hirn gewisse Funktionen wiederherstellen könnte?

«Für ein optimales Outcome»

Gemäss Franz Immer, Direktor von Swisstransplant, wird die normothemische regionale Perfusion bei Organspenden derzeit in der Schweiz nur am Universitätsspital Genf durchgeführt. Doch wenn der Hirntod bei solchen Spendern nicht sicher ist, ist er es möglicherweise bei allen Spendern nach Herzkreislaufstillstand nicht.

Laut Immer ist aber nichts dran an diesem furchtbaren Verdacht. «Bei der normothermen regionalen Perfusion wird – wie im Namen enthalten – die Perfusion möglichst auf die zu transplantierenden Organe begrenzt für ein optimales Outcome», schreibt er. «Das Hirn gehört nicht dazu und würde bis zu 20 Prozent des Perfusionsvolumens wegnehmen.» Mit anderen Worten: Der Ballon in der Aorta soll lediglich dafür sorgen, dass genügend Blut durch die Organe statt durch das Hirn fliesst.

«Fälle von Selbstreanimation verhindern»

Die Erklärung von Swisstransplant-Direktor Franz Immer überzeugt allerdings nicht. Denn ein Artikel im Fachblatt «Transplantation International» von 2020 legt etwas ganz anderes nahe. Wie ein internationales Forscherteam schrieb, geht es bei diesem Ballon in der Aorta um das «Risiko der Wiederherstellung der Gehirndurchblutung» während des Eingriffs. Konkret: Um das Risiko «solcher Ereignisse» zu minimieren, «wird die Aorta mit einem Ballon blockiert oder durch eine chirurgische Abklemmung oder eine Gefässligatur». (Eine Gefässligatur ist eine Unterbindung eines Blutgefässes.) Und weiter: In Spanien komme ein Vorgehen zur Anwendung, um ein Versagen der vollständigen Blockierung der Aorta nachzuweisen und damit «Fälle von Selbstreanimation zu verhindern» (siehe hier).

Offenbar wird also tatsächlich befürchtet, dass ein Blutfluss durch das Gehirn gewisse Hirnfunktionen wiedererwecken könnte. Diese Befürchtung wäre aber unnötig, wenn der Spender hirntot wäre. Mit anderen Worten: Es besteht die Möglichkeit, dass die Organentnahme an lebenden statt an toten Spendern vorgenommen wird. Pikantes Detail: Franz Immer ist Co-Autor der Studie in «Transplantation International».

Vorstoss im Parlament

Diese Vorgänge sind auch Nationalrätin Marianne Streiff-Feller aufgefallen (EVP). In einem Vorstoss ging sie 2020 auf die Platzierung von Ballonen in der Aorta ein und wollte vom Bundesrat wissen, ob die Verhinderung der Blutzirkulation im Gehirn notwendig werde, «um eine Reaktivierung der Hirnfunktionen zu verhindern». Weiter fragte Streiff-Feller, was der Bundesrat zu tun gedenke, «um sicherzustellen, dass ab sofort keinen Sterbenden Organe entnommen werden» (siehe hier). Der Bundesrat lieferte in seiner Stellungnahme vom August 2020 keine konkreten Antworten, sondern wies lediglich darauf hin, dass einer verstorbenen Person erst dann Organe entnommen werden dürfen, wenn der Tod festgestellt sei.

Gemäss den deutschen neuromedizinischen Fachgesellschaften ist wissenschaftlich unklar, «wann nach einem Herzstillstand die Irreversibilität eintritt und wann die Gesamtfunktion des Gehirns irreversibel erloschen ist».

In anderen Ländern ist das Risiko einer Organentnahme bei Lebenden erkannt. So ist in Deutschland die Organspende nach Herzkreislaufstillstand generell verboten. Laut einer Erklärung der deutschen neuromedizinischen Fachgesellschaften von 2014 besteht bei solchen Fällen «ein höheres Risiko von Fehldiagnosen». Wissenschaftlich sei unklar, «wann nach einem Herzstillstand die Irreversibilität eintritt und wann die Gesamtfunktion des Gehirns irreversibel erloschen ist, auch wenn sich die klinischen Ausfallsymptome des Gehirns nach zehn Minuten immer nachweisen lassen». Wann erwacht die Schweiz?

One thought on

Nebelspalter // Organspende: Kommen Lebende unter das Messer?

  • Kern Idda

    Bundesrat und Parlament überschreiten rote Linie. Sie liefern uns ans Messer!
    NEIN zur Änderung des Transplantationsgesetzes, d.h. NEIN zur Organentnahme ohne explizite Zustimmung!

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