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Organentnahme ohne direkte Zustimmung: Nutzen statt Menschenwürde

Einleitung 

Gemäss SDA-Meldung vom 22. September 2021 hatte sich das Parlament in der Schweiz für die  erweiterte Widerspruchregelung ohne direkte Zustimmung für die Organentnahme entschieden. Der Entscheid der Räte ist die Zustimmung zum Gegenvorschlag zu einer Initiative, welche die welsche  Sektion der jungen Handelskammer der Schweiz, die Jeune Chambre Internationale (JCI), 2017  unterstützt von Swisstransplant für die Einführung der engen Widerspruchregelung erfolgreich lanciert hatte. Nach dieser würden allen in der Schweiz sich aufhaltenden Personen Organe  entnommen werden dürfen, es sei denn, sie haben sich dagegen ausgesprochen. Dies gälte selbst  für Durchreisende. Nach der Annahme der Räte des Gegenvorschlags des Bundesrates hat das Initiativkommitee seine Initiative bedingt zurückgezogen.  

Verletzung der Patientenautonomie und der Patientenrechte 

Die Initiative und nun auch der «Gegenvorschlag» des Bundesrates sind ein weiterer Schritt hin zu  einer Transplantationsmedizin, welche die individuellen Abwehrrechte des Einzelnen missachtet.  Zuvor wurde der Entscheid für vorbereitende Massnahmen für eine Organentnahme und deren  Durchführung vor den Eintritt des Hirntods verlegt, d. h., sobald heute auf einer Intensivstation der  Entscheid getroffen worden ist, dass lebenserhaltende Massnahmen keinen Sinn mehr ergäben, kann  ohne direkte Einwilligung des Patienten stellvertretend durch seine Angehörigen über eine  Organentnahme entschieden und der urteilsunfähige Patient hierfür vorbereitet werden. Die Zahl solcher Fälle hat sich von 2018 auf 2019 verdoppelt. Diese Entnahmen nach sekundärem Hirntod machen gegenüber den Entnahmen nach primären Hirntod nun bereits fast die Hälfte aller Organentnahmen aus. Dabei wird die Patientenautonomie von urteilsunfähigen und noch nicht  hirntoten Personen, welche für eine Organentnahme in Frage kommen, bereits heute geritzt. Mit der  erweiterten Widerspruchsregelung würden solche Autonomieverletzungen weiter verschärft. Die  Selbstverständlichkeit, dass der Staat Integrität der Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz  schützt, ginge durch den Anspruch des Staates auf die Organe der Menschen verloren. Wer seine  Organe nicht freigeben möchte, muss explizit widersprechen. Nur wenn ein expliziter Widerspruch  des Patienten oder der Patientin, sowie deren Angehörigen vorliegt, dürfen Organe nicht entnommen  werden.  

Paradigmenwechsel 

Die geplanten Änderungen bei der Organentnahme stehen im Kontext eines sich zurzeit  anbahnenden Paradigmenwechsels bei der Entscheidungsfindung in der Medizin: Ein allfälliger  Fremdnutzen soll der Würde des Menschen vorgehen. Dabei werden die individuellen Abwehrrechte  des Einzelnen zugunsten des Gesundheitsnutzens von vielen relativiert. Dies ist nicht nur in der  Transplantationsmedizin so, sondern trifft auch auf viele andere Bereiche im Gesundheitswesen zu,  z. B. den Schutz der Gesundheitsdaten. In der Abstimmung zur Widerspruchsregelung stehen in der  Verfassung garantierte Grundrechte und normative Voraussetzungen der Medizin- und Pflegeethik  zur Disposition. 

Forderungen: 

  • Der Anspruch auf Patientenautonomie gilt auch für urteilsunfähige Menschen auf der  Intensivstation, die für eine Organentnahme in Frage kommen  
  • Anspruch auf informierte Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme 
  • Organentnahme muss zwingend freiwillig eine bewusste Spende sein 
  • Kein Anspruch auf Organe anderer Menschen

Autorin:  

Dr. theol. Ruth Baumann-Hölzle, Leiterin des Interdisziplinären Instituts für Ethik im Gesundheitswesen der Stiftung Dialog Ethik, ist auch Mitglied des Referendumskomitees. Seit Jahrzehnten thematisiert sie die ethischen Fragestellungen der Widerspruchsregelung.

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