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Menschenwürde schützen

Referat, gehalten an der Medienkonferenz «Nein zum neuen Transplantationsgesetz», Bundes-Medienzentrum, Bern, 5. April 2022, 15.15 Uhr (es gilt das gesprochene Wort)

von Andreas Gafner, Nationalrat EDU BE

«Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.» Das ist der Auftrag der Bundesverfassung. «Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen», hält die Präambel fest. In keinem anderen Moment ist ein Mensch so schwach, wie beim Sterben. Am 15. Mai braucht es dringend ein Nein zur Revision des Transplantationsgesetzes. Sonst wird ein zentrales Grundrecht für diese Schwachen – für uns alle beim Lebensende – abgeschafft. Das Nein ist nötig, damit Menschen für diesen schwächsten Moment ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht extra vorgängig einfordern müssen. Grundrechte gelten – man muss sie nicht extra einfordern. Diesen humanitären Grundsatz können wir nicht einfach verleugnen. Jemandem ohne persönliche Zustimmung am Lebensende Organe zu entnehmen, das ist ein Übergriff der Sonderklasse. Und dies in einer Zeit, wo Übergriffe in anderen Bereichen gesellschaftlich und strafrechtlich immer stärker geächtet werden!

Wir anerkennen, dass Menschen sehnsüchtig auf gesundheitliche Erleichterung oder eine Verlängerung ihrer Lebenserwartung durch ein transplantiertes Organ hoffen. Wir wünschen mit ihnen, dass sie in Würde ein langes, sinnerfülltes Leben führen können. Jedoch richten wir das Augenmerk ebenso auf die Würde der Personen, deren lebende Organe so begehrt sind. Kein medizinischer Eingriff ist so schwerwiegend wie die Entnahme von Organen. Organe werden nicht kalten Leichen entnommen. Man anästhesiert den Körper, damit er bei der Organentnahme nicht reagiert. Vorgängig werden aufwändige Massnahmen an dieser noch lebenden Person vorgenommen, nicht zu ihrem Wohl, sondern weil man ihre Organe anderen Personen geben will. Die Person ist aber in einem Zustand, in dem sie nicht mehr widersprechen kann. Deshalb wäre die Einführung des Grundprinzips «Ohne ein ausdrückliches Nein gilt ein Ja» eine Ausnutzung höchsten Grades. Daran ändert es für die sterbende Person gar nichts, dass die Angehörigen ihren mutmasslichen Willen äussern können.

Mit einem Nein zur Gesetzesänderung verhindern wir einen neuen Grundsatz, der tief in die Menschenwürde eingreift. Der Mensch ist weder ein Ersatzteillager noch sonst einfach eine Ressource. Auch für potenzielle Organempfänger kann es eine Belastung sein, wenn sie nicht wissen, ob ihr neues Organ jemandem gegen seinen Willen entnommen worden ist.

Andreas Gafner

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NEIN am 15. Mai 2022!

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