Durch den Rückzug der Initiative «Organspende fördern – Leben retten» tritt nach Ablauf der
Referendumsfrist automatisch der Gegenvorschlag des Bundesrates in Kraft: wer zu Lebzeiten nicht
schriftlich einer Organspende widerspricht, wird automatisch zum Organspender oder zur
Organspenderin. Nun hat sich ein unabhängiges, überparteiliches Referendumskomitee gebildet,
welches sich dafür einsetzt, dass ein solch fundamentaler Paradigmenwechsel nicht ohne das Volk
vollzogen wird.
Bei der vorgesehenen Widerspruchsregelung – das heisst, wer nicht aktiv widerspricht, wird
automatisch zum Organspender oder zur Organspenderin – müssten alle Personen in der Schweiz
vollumfänglich über die Modalitäten der Organentnahme informiert werden. Sind sie mit der
Organentnahme nicht einverstanden, können sie sich in ein Register eintragen oder ihren
Widerspruch in einer Patientenverfügung schriftlich festhalten. Laut dem Referendumskomitee ist es
nicht realistisch, dass sämtliche Menschen eine informierte Zustimmung (sog. informed consent), wie
es bei medizinischen Eingriffen obligatorisch ist , treffen können. Das Referendumskomitee
befürchtet, dass insbesondere die sozial Schwächsten durch diese Regelung benachteiligt würden.
Bei der neuen Regelung bleibt den Angehörigen ein Anhörungsrecht, welches allerdings nur dann zur
Geltung kommt, wenn sie glaubwürdig darlegen, dass die sterbende Person keine Organe spenden
wollte. Dieser Umstand übt indirekt noch mehr Druck als bisher auf die Angehörigen aus. Es besteht
die Gefahr, dass Angehörige zustimmen aus Angst, sonst in der Allgemeinheit als unsolidarisch zu
gelten. Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass Menschen zu
Organlieferanten werden, ohne dies tatsächlich gewollt zu haben.
Keine Organspende ohne informierte Zustimmung!
Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung garantiert jedem Menschen das Recht auf körperliche und
geistige Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung. Dieser Schutz gilt ganz besonders auch in höchst
verletzlichen Situationen wie der Sterbeprozess einer ist. Bei der Widerspruchsregelung hingegen
muss das Recht auf Unversehrtheit des Körpers speziell eingefordert werden. Verzichtet man darauf,
werden die Organe automatisch entnommen. Das Referendumskomitee ist der Ansicht, dass mit der
Widerspruchsregelung der zentrale Grundsatz der Selbstbestimmung, nach welchem nur bei
informierter Zustimmung in den Körper eines Menschen eingegriffen werden darf, , gebrochen wird.
Der Staat hat die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und ihre Rechte zu garantieren.
Die Nationale Ethikkommission lehnt die Widerspruchsregelung ebenfalls ab. Sie schlug dem
Bundesrat stattdessen eine Erklärungsregelung vor.
Dem Referendumskomitee bleiben nun 100 Tage um die geforderten 50’000 Unterschriften zu
sammeln. Die Mitglieder sind zuversichtlich, dass das Referendum zustande kommt.
Weitere Informationen und Unterschriftenbogen finden Sie unter: www.organspende-nur-mit-
zustimmung.ch
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Alex Frei
079 / 235 82 07
aepol@gmx.net
Susanne Clauss
079 / 436 35 37
s.clauss@gmx.ch
Dem Referendumskomitee gehören an:
- Susanne Clauss, Hebamme BSc, Pflegefachfrau, Biel/Bienne, Mediensprecherin des Komitees
- Dr.med. Alex Frei, Verein Äpol, Winterthur, Mediensprecher des Komitees
- Dr.theol. Ruth Baumann-Hölzle, Stiftung Dialog Ethik, Zürich
- Prof. Dr. phil. Andreas Brenner, Philosophisches Seminar, Universität Basel
- Monica Cecchin, Intensivpflegefachfrau, Bern
- Dr.theol. Roland Graf, Pfarrer, Mitglied der Bioethikkommission der Schweizer
Bischofskonferenz - Dr.iur., Dr.h.c.rer.publ. Gret Haller, Publizistin, Zürich
- Lic.iur.et.theol. Niklaus Herzog, ehemaliger Geschäftsführer der Ethikkommission des
Kantons Zürich - Prof. Dr.iur. Franziska Sprecher, Institut für öffentliches Recht, Universität Bern
- Marianne Streiff, Nationalrätin EVP
- Prof. Dr.iur. Christoph Zenger, Zentrum für Gesundheitsrecht und Management im
Gesundheitswesen, Universität Bern
Lippmann-Rieder Susanne
Herzliche Gratulation für die ausserordentlich klar und gut verständliche Argumentation und herzlichen Dank dem gesamten Komitee für Euer Engagement!
Ich werde mich nach Kräften bei der Sammlung mitbeteiligen und schicke beste Grüsse
Susanne Lippmann-Rieder