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Kurzreferat zur Widerspruchsregelung aus medizinischer Sicht

Dr. med. Alex Frei – Medienkonferenz, 20. Januar 2022

(aktualisierte Version vom März 2022)

Die informierte Einwilligung, der sogenannte informed consent, ist in der heutigen Medizin obligatorisch. Zu jedem medizinischen Eingriff – sei er noch so klein – braucht es eine umfassende Aufklärung und eine Einwilligung.

Bei der Widerspruchsregelung müssten somit alle Personen, die keinen Widerspruch einlegen, über die Organentnahmeoperation, die sogenannte Explantation, umfassend aufgeklärt werden.

Das würde rund sechs Millionen erwachsene Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz betreffen.

Der Bund hat bis heute nicht aufgezeigt, wie er die Aufklärung bei so vielen Menschen durchführen will.

Ich möchte an dieser Stelle kurz aufführen, was eine solche Aufklärung gemäss der ärztlichen Aufklärungspflicht beinhalten müsste:

Die Bevölkerung müsste die in der Schweiz durchgeführten zwei Organentnahmearten kennen: Die Entnahme nach Hirntod und die Entnahme nach Herztod.

Über die Entnahme nach Hirntod müsste sie wissen, dass hirntote Organspender keine kalten Leichen sind, sondern sie liegen auf Intensivstationen, ihre Haut ist warm, ihr Herz schlägt und sie werden künstlich beatmet.

Die Bevölkerung müsste verstehen, dass bei Hirntoten nur das Hirn tot ist. Das sind nur drei Prozent des Körpers. Die restlichen 97 Prozent leben noch.

Sie müsste sich bewusst sein, dass sich Angehörige von hirntoten Organspendern von einer schlafend aussehenden Person verabschieden müssen und dass sie diese Person nicht bis zum Ende des Sterbeprozesses, bis zum letzten Atemzug, begleiten können.

Ihnen müsste klar sein, dass das Abschiednehmen durch die Organentnahme gestört wird.

Zudem müsste die Bevölkerung wissen, dass Organe anschliessend in einer rund sechsstündigen Operation im Operationssaal unter Vollnarkose entnommen werden.

Ihr müsste erklärt werden, warum eine Vollnarkose durchgeführt wird: weil es sonst beim hirntoten Spender zu Abwehrreflexen mit Armen und Beinen kommen könnte.

Sie müsste sich bewusst sein, dass das Herz vor der Entnahme mit Medikamenten gelähmt und zum Stillstand gebracht werden muss.

Über die zweite Entnahmeart, diejenige nach Herztod, müsste die Bevölkerung wissen, dass dies rund 30% der Organentnahmen in der Schweiz betrifft.

Sie müsste wissen, dass bei dieser Entnahmeart bei schwerstkranken Patienten, die man sterben lassen möchte, die Intensivmassnahmen gestoppt werden und dass dann nach wenigen Minuten der Herzstillstand eintritt.

Sie müsste wissen, dass nach einer Wartezeit von fünf Minuten auch bei diesen Patienten der Hirntod infolge fehlender Durchblutung vermutlich eingetreten ist, und dass dann der Patienten für tot erklärt und sofort mit der Organentnahme begonnen wird.

Ihr müsste erklärt werden, dass diese – laut Gesetz – Toten für die Organentnahme wieder künstlich beatmet werden.

Sie müsste auch wissen, dass einige dieser sogenannt Toten während der Organentnahme an eine Herz-Lungenmaschine angeschlossen werden, damit die Organe nicht wegen Sauerstoffmangels Schaden nehmen,

und dass die Halsschlagadern abgeklemmt werden, damit kein sauerstoffhaltiges Blut ins Hirn gelangen kann und Hirnfunktionen wieder aktiviert werden.

Sie müsste wissen, dass auch bei diesen Spendern die Organe anschliessend in einer mehrstündigen Operation im Operationssaal entnommen werden.

Die Bevölkerung müsste sich auch bewusst sein, dass das Abklemmen der Halsschlagadern darauf hinweist, dass sich die Mediziner nicht sicher sind, ob das Hirn fünf Minuten nach Herzstillstand irreversibel ausgefallen ist und dass genau dies aber das Transplantationsgesetz für die Todesfeststellung verlangen würde.

Und schliesslich müsste sie wissen, dass die Entnahme nach Herztod in Deutschland verboten ist mit der Begründung, dass Menschen fünf Minuten nach Herzstillstand nicht tot seien und oft reanimiert werden können.

Eine solche Aufklärungskampagne wäre enorm aufwändig und kostenintensiv und müsste permanent betrieben werden, denn es müssten immer wieder kommende Generationen aufgeklärt werden.

Zu bedenken ist auch, dass es Personen gibt, die die Landessprachen nicht sprechen, die das Gelesene nicht verstehen, die nicht lesen können oder die sich mit ihrem eignen Sterben nicht befassen wollen.

Das Komitee ist der Ansicht, dass selbst die aufwändigste Kampagne nicht verhindern könnte, dass Teile der Bevölkerung die Informationen nicht erhalten oder nicht verstehen,

 und dass es somit nicht möglich wäre, den geforderten medizinischen Standard der informierten Einwilligung einzuhalten.

Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass Personen gegen ihren Willen Organe entnommen würden.

Das Komitee ist deshalb klar der Meinung, dass dieses neue Gesetz ethisch nicht vertretbar ist und es dazu dringend eine Debatte in der Bevölkerung braucht.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Dr. med. Alex Frei, Winterthur, Mitglied des Referendumskomitees und Mediensprecher

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