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Kein Automatismus bei der Organentnahme

Referat, gehalten an der Medienkonferenz «Nein zum neuen Transplantationsgesetz», Bundes-Medienzentrum, Bern, 5. April 2022, 15.15 Uhr (es gilt das gesprochene Wort)

von Dr. Stefan Müller-Altermatt, Nationalrat Die Mitte SO

Die Organspende ist ein Geschenk. Ein Geschenk der oder des Spendenden an eine Leidende, einen Leidenden. Ein Geschenk bedingt die Zustimmung des Schenkenden – erst recht ein altruistisches Geschenk. Wenn ich etwas spenden soll, ohne damit einverstanden zu sein, dann spende, dann schenke ich es nicht. Dann wird es mir entrissen. Klingt brutal, ist aber so. Das Gesetz, wie wir es im Parlament verabschiedet haben, verlangt, dass ich einfordern muss, wenn mir ein Organ nicht entrissen werden soll. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit soll aber – auch nach dem Tod – nicht eingefordert werden müssen.

In der Medizin gilt der ethische Grundsatz des «informed consent», der «informierten Zustimmung». Führen wir nun den Automatismus bei der Organentnahme ein, muss sichergestellt sein, dass alle Personen in der Schweiz darüber informiert sind, was mit ihnen in Bezug auf die Organentnahme geschieht. Das ist völlig unrealistisch.

Alle Personen, die keinen Widerspruch einlegen und somit zu Organspendern werden können, müssten über die Modalitäten der Organentnahme genau informiert werden – sechs Millionen erwachsene Menschen, die in der Schweiz leben. So müssten sie zum Beispiel das Hirntodkonzept kennen und wissen, dass Organe nicht kalten Leichen entnommen werden. Dass alle Personen diese Information als notwendige Voraussetzung der Widerspruchsregelung erhalten und auch verstehen, geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Organe würden entnommen, ohne dass die Betroffenen gewusst haben, wozu sie Ja gesagt haben. Es wird unmöglich immer eine «informierte Zustimmung» vorliegen.

Es gibt Personen, die die Landessprachen nicht sprechen, die das Gelesene nicht verstehen, die nicht lesen können oder die sich nicht mit ihrem Sterben befassen wollen – was notabene auch ein Recht ist. Gerade die sozial Schwachen brauchen den Schutz der Rechtsordnung. Es ist inakzeptabel, dass Personen gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten, dass sie ihren Widerspruch hätten hinterlegen müssen. Die Uninformiertheit, Unaufmerksamkeit oder auch der bewusste Nichtbefassens-Entscheid von Menschen darf nicht ausgenutzt werden.

Man ist in der Diskussion über die Organspende immer wieder konfrontiert mit Betroffenen, welche für sich oder für Angehörige auf ein Organ warten. Diese Menschen sagen verzweifelt und zurecht: «Es muss etwas gehen». Richtig: Es muss viel gehen. Es muss die beste Lösung her. Und diese ist eben nicht eine erweitere Widerspruchslösung, sondern die Erklärungslösung, wie sie beispielsweise auch von der Nationalen Ethikkommission vorgeschlagen wird. Wenn wir jetzt Ja sagen zu diesem Transplantationsgesetz, dann verbauen wir über Jahre den Weg zu dieser besten Lösung. Deshalb ist es wichtig, dass wir Nein sagen zum Transplantationsgesetz und zum Automatismus bei der Organentnahme.

Stefan Müller-Altermatt

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NEIN am 15. Mai 2022!

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