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Die Angehörigen

Im vorliegenden Gegenvorschlag wird den Angehörigen eine besondere Rolle zuteil. Wenn der Wille des Patienten nicht bekannt ist, werden die Angehörigen innert nützlicher Frist über den mutmasslichen Willen des Patienten befragt. Im Gegenvorschlag zur Initiative, liegt nun eine Verwässerung der Widerspruchsregelung vor. Einerseits geht der Gesetzgeber gemäss Artikel 8 davon aus, dass wer nicht widersprochen hat, automatisch Organspender wird, aber den Angehörigen bleibt zuletzt noch ein auf dem mutmasslichen Willen der sterbenden Person basierendes Widerspruchsrecht. Damit anerkennt der Gesetzgeber, dass ein fehlender Widerspruch nicht abschliessend als Zustimmung gedeutet werden kann, sondern eben auch ein Versäumnis oder ein «Nichtwissen» des Patienten sein könnte. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall vor, dass die Angehörigen routinemässig hinzugezogen werden müssen. Der Wille des Patienten wird somit der Mutmassung der Angehörigen unterworfen und sein Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt. Wenn die Angehörigen schweigen oder sagen, dass sie es nicht wüssten, gilt automatisch das Ja. Eigentlich wollte man die Angehörigen entlasten. Mit dieser Vorlage wird ihnen jedoch zusätzliche Verantwortung auferlegt. Sie werden, ob unbewusst oder bewusst, einem erhöhten moralischen Druck ausgesetzt, da die Gesellschaft in Zukunft von einer vermuteten Zustimmung ausgeht. Diese Grundannahme wird demzufolge auch die Entscheidung der Angehörigen beeinflussen.

Da die betroffenen Patienten keinen langen Krankheitsprozess hinter sich haben, sondern schicksalshaft ein tragisches Ereignis erleiden, werden die Angehörigen fast immer unvorbereitet, vor schwierigste ethische Fragen und Konflikte gestellt. Dies bedeutet für die meisten Angehörigen eine emotionale Überforderung, auch bei optimaler psychologischer Begleitung. Wenn man bedenkt, wie schwierig es ist, das Thema in unserem unproblematischen Alltag zu diskutieren, so stellt eine solche Entscheidung eine kaum lösbare Konfliktsituation für die Angehörigen dar. Zudem braucht es für diese eine umfassende Aufklärung und das in einer emotionalen Krisensituation in der die kognitive, rationale Auseinandersetzung mit einer solchen Fragestellung erschwert ist oder gar als unmöglich erachtet werden muss. Zumindest bräuchte sie viel Zeit um zu einer akzeptablen Entscheidung zu gelangen. Diese Zeit fehlt hier vollends. Nebst dem Trauma des Verlustes, müssen sich die Angehörigen somit auch mit der Frage über die richtige oder falsche Entscheidung auseinandersetzen und sie allenfalls verarbeiten.

Ich wurde in den Diskussionen zum Referendum oft mit dem Bild des eigenen Kindes, welches zum Überleben ein Organ braucht, konfrontiert. Selbstverständlich würde man fast alles Unternehmen um seinem Kind das Leben zu verlängern und gesundheitlich zu verbessern. Leben retten mit gespendeten Organen ist eine hehre Vorstellung, sie bringt ein Lichtblick in das für viele von uns dunkle und schwere Thema Sterben und Tod. Sie lässt uns einen höheren Sinn im Tod erkennen. Nur zu gerne diskutiert man die Thematik Organtransplantation deshalb fast ausschliesslich mit dem Fokus «Leben retten».

Vor vielen Jahren arbeitete ich noch als Pflegefachfrau in einer grossen Notfallstation, und seither hat sich bei mir auch das Bild der verunfallten jungen Erwachsenen, die als potenzielle Organspendender vorgesehen waren, in meinem Kopf festgesetzt. Ich möchte Sie daher bitten, dieses Bild auch in Ihre Berichterstattung und Kommunikation miteinzubeziehen: Statt wie so oft den Fokus auf die Organempfangenden zu legen, kann es durchaus sinnvoll sein, sich in die Lage von Eltern zu versetzen, die mit der schwerwiegenden Entscheidung ihr Kind zur Organspende frei zu geben, konfrontiert werden.

Würden Sie es in dieser schwersten und letzten Stunde seines jungen Lebens fremden Menschen anvertrauen, allein in einem Operationssaal wissend, ohne bei ihm sein und ohne ihm die Hand halten zu können? Können sie sich vorstellen, Ihr Kind so sterben zu lassen?

Um dem Dilemma von Angehörigen eine Stimme zu geben, zitiere ich gerne eine Mutter: «Ich gab den Kampf um meinen Sohn auf, weil der Arzt sagte, Christian sei tot. Eine ungeheuerliche Situation: Ich wende mich von meinem Kind ab, das warm ist, lebendig aussieht und behandelt wird, wie ein Lebender, weil der Arzt sagt, mein Kind sei tot. Ich musste gegen mein eigenes Empfinden glauben…. Und weiter schreibt sie … Mütter erzählen von nächtlichen Albträumen, in denen ihre Kinder schreien und ihnen vorwerfen, sie verlassen zu haben. Denn genau das haben wir getan. Sterbebegleiter waren nicht wir Eltern, sondern die Transplantationsteams, die nacheinander anreisten, um sich der Organe zu bemächtigen.» (Renate Greinert, 1. Vorsitzende, Initiative KAO[1]«KAO ist eine Initiative gegründet von Eltern, die im Schockzustand ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen. … Weiterlesen, Deutschland, im «Natürlich» 08-2005)

Sie sehen: Es ist ein immenses ethisches Dilemma, in dem wir uns da befinden. Die neue Widerspruchsregelung löst dieses Dilemma in keinster Weise – nein – sie verschärft es noch. Es ist für uns unverständlich, dass das Gesetz in Zukunft Organentnahmen erlaubt, wenn nicht 100% sicher feststeht, dass dies vom betroffenen Patienten auch so gewollt ist.

Selbstverständlich wünschten wir uns, dass die Bevölkerung das neue Gesetz ablehnt. Zumindest hoffen wir auf eine ausführliche und breite Debatte in der Bevölkerung, um das Wissen und die Sensibilität zu stärken. Sie meine Damen und Herren können nun dazu beitragen, dass diese Debatte auch breit und differenziert, mit dem Einbezug aller Aspekte, der Organentnahme und der Transplantationsmedizin, geführt wird. Wir wünschten uns, dass dabei auch die betroffenen Patienten und deren Angehörige eine Stimme erhalten.

Susanne Clauss, Hebamme BSc, Pflegefachfrau, Biel, Mitglied des Referendumskomitees, Mediensprecherin

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«KAO ist eine Initiative gegründet von Eltern, die im Schockzustand ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen. Erst nachdem ihre Kinder beerdigt waren, haben sie begriffen, wozu sie ja gesagt hatten. Sie haben begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die so tot sind, wie sie es sich vorgestellt hatten.

Ihre Entscheidung haben sie daher bitter bereut. Durch ihre Zustimmung waren ihre Kinder in ihrem Sterbeprozess, in dem sie ihrer besonderen Liebe bedurften, ungeschützt allein gelassen und einer Organentnahme überantwortet, die hinterher wie das Ausschlachten eines Autowracks erschien.»

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