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Organentnahme ohne direkte Zustimmung: Nutzen statt Menschenwürde

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Gemäss SDA-Meldung vom 22. September 2021 hatte sich das Parlament in der Schweiz für die  erweiterte Widerspruchregelung ohne direkte Zustimmung für die Organentnahme entschieden. Der Entscheid der Räte ist die Zustimmung zum Gegenvorschlag zu einer Initiative, welche die welsche  Sektion der jungen Handelskammer der Schweiz, die Jeune Chambre Internationale (JCI), 2017  unterstützt von Swisstransplant für die Einführung der engen Widerspruchregelung erfolgreich lanciert hatte.

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Die Widerspruchsregelung aus juristischer Sicht

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Die heute für die Entnahme von Organen geltende erweiterte Einwilligungs- oder Zustimmungslösung konkretisiert den Grundsatz der aufgeklärten Einwilligung. Dieser ist im schweizerischen Verfassungs- und Gesetzesrecht für jeden Eingriff in die körperliche Integrität eines Menschen verankert und garantiert.

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NEIN am 15. Mai 2022!

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