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NEIN zur Organentnahme ohne Zustimmung!

Volksabstimmung über die Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz). Die Abstimmung findet am 15. Mai 2022 statt.

Gesetzes-Änderungen im Wortlaut

Die Änderung des Bundesgesetzes über Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) entspricht einem indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Von der Eidg. Bundesversammlung beschlossen am 1. Oktober 2021.

Argumentarium «Nein zur Widerspruchs-Regelung»

Es geht bei der Volksabstimmung über die Änderung des Transplantationsgesetzes nicht um die Frage «Pro oder Contra Organspende?», sondern darum, auf welche Art und Weise genügend Organe für die Entnahme gewonnen werden. Lesen Sie hier unser ausführliches Argumentarium (20 Seiten).

Kurz-Argumente

Der eigene Körper gehört zum Persönlichsten, was der Mensch hat. Daher braucht es zu jeder medizinischen Handlung, selbst zu einer Blutentnahme oder Impfung, eine ausdrückliche Zustimmung. Bei grösseren Eingriffen braucht es sogar eine Unterschrift. Der Staat darf Sterbende nicht wie ein Ersatzteillager behandeln und sich bedienen, ohne gefragt zu haben. Bereits Kindern lernt man, dass sie fragen müssen, wenn sie etwas haben wollen. Einem Menschen dürfen keine Organe entnommen werden, wenn dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

Weiterlesen

Es darf nicht sein, dass das Menschenrecht auf Unversehrtheit des Körpers nur noch gilt, wenn es eingefordert wird. Das wäre so, als müsste man an seiner Wohnungstüre einen Hinweis anbringen, dass hier nicht eingebrochen werden darf. Die Widerspruchsregelung verletzt dieses in der Bundesverfassung (Art. 10 Abs.2) garantierte Menschenrecht. Sie ist ein Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung.

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Organspender sterben immer an einem plötzlichen Ereignis (Unfall, Hirnblutung). Die Angehörigen sind im Schock und können nicht klar denken. Wird die Organspende zum Regelfall, wird zusätzlicher Druck auf die Angehörigen ausgeübt, einer Spende zuzustimmen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie überrumpelt werden und später, nachdem sie sich genauer informiert haben, ihren Entscheid bitter bereuen.

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Es ist völlig unrealistisch, dass die 6 Millionen erwachsenen Einwohner der Schweiz lückenlos informiert werden können, dass sie widersprechen und sich in ein Register eintragen müssen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen. Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass Personen (v.a. aus bildungsfernen, sozial schwachen Schichten) gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten, dass sie hätten widersprechen müssen.

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Es stimmt nicht, dass die Widerspruchsregelung der Grund für die hohe Spenderate in anderen Ländern ist. Gemäss mehreren Studien lässt sich nicht wissenschaftlich nachweisen, dass die Widerspruchsregelung zu mehr Spenden führt.

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Der eigene Körper gehört zum Persönlichsten, was der Mensch hat. Daher braucht es zu jeder medizinischen Handlung, selbst zu einer Blutentnahme oder Impfung, eine ausdrückliche Zustimmung. Bei grösseren Eingriffen braucht es sogar eine Unterschrift. Der Staat darf Sterbende nicht wie ein Ersatzteillager behandeln und sich bedienen, ohne gefragt zu haben. Bereits Kindern lernt man, dass sie fragen müssen, wenn sie etwas haben wollen. Einem Menschen dürfen keine Organe entnommen werden, wenn dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

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Es darf nicht sein, dass das Menschenrecht auf Unversehrtheit des Körpers nur noch gilt, wenn es eingefordert wird. Das wäre so, als müsste man an seiner Wohnungstüre einen Hinweis anbringen, dass hier nicht eingebrochen werden darf. Die Widerspruchsregelung verletzt dieses in der Bundesverfassung (Art. 10 Abs.2) garantierte Menschenrecht. Sie ist ein Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung.

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Organspender sterben immer an einem plötzlichen Ereignis (Unfall, Hirnblutung). Die Angehörigen sind im Schock und können nicht klar denken. Wird die Organspende zum Regelfall, wird zusätzlicher Druck auf die Angehörigen ausgeübt, einer Spende zuzustimmen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie überrumpelt werden und später, nachdem sie sich genauer informiert haben, ihren Entscheid bitter bereuen.

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Es ist völlig unrealistisch, dass die 6 Millionen erwachsenen Einwohner der Schweiz lückenlos informiert werden können, dass sie widersprechen und sich in ein Register eintragen müssen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen. Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass Personen (v.a. aus bildungsfernen, sozial schwachen Schichten) gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten, dass sie hätten widersprechen müssen.

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Es stimmt nicht, dass die Widerspruchsregelung der Grund für die hohe Spenderate in anderen Ländern ist. Gemäss mehreren Studien lässt sich nicht wissenschaftlich nachweisen, dass die Widerspruchsregelung zu mehr Spenden führt.

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Flyer «Transplantationsgesetz NEIN!»

6-seitig, Format DIN-A5, Wickelfalz
Flyer «Transplantationsgesetz NEIN!», Seite 1
Flyer «Transplantationsgesetz NEIN!», Seite 2
Flyer «Transplantationsgesetz NEIN!», Seite 3

Flyer «Transplantationsgesetz NEIN!», Seite 4
Flyer «Transplantationsgesetz NEIN!», Seite 5
Flyer «Transplantationsgesetz NEIN!», Seite 6

Unterstützen Sie unsere Kampagne gegen die Widerspruchsregelung bei der Organentnahme.

NEIN am 15. Mai 2022!

info@organspende-nur-mit-zustimmung.ch

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Abstimmungskomitee
«NEIN zur Organentnahme ohne Zustimmung»
Kellersriedweg 10
2503 Biel/Bienne

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